Unter bestimmten
Voraussetzungen ist es möglich sich
von den GEZ-Gebühren befreien zu lassen.
Diese
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht funktioniert nur per
Antrag!
[ol]
Befreit werden z.B.:
Sozialhilfe-Empfänger
Ältere Grundsicherungs-Empfänger
Arbeitslosengeld II
Sozialgeld-Empfänger
Asylbewerber
BAföG und BAB Empfänger
Sonderfürsorgeberechtigte
Sehbehinderte ab 60%
Stark Hörgeschädigte
Empfänger von Pflegezulagen
Ergänzende Informationen, Hinweise und den
Antrag zur
GEZ-Befreiung findet ihr
hier.