Grundwissen und Fachwissen im Bereich Metall-Technik
20 Nov
Im Grunde beantwortet die Messmittelfähigkeit die Frage ob ein Messgerät zur Messung eines Werkstückes eingesetzt werden darf oder nicht.
Folglich gelten Messmittel als fähig, wenn die Messgerät-Unsicherheit maximal 10% der Maßtoleranz oder der Formtoleranz beträgt. (Uzul=1/10 * T)
Messgeräte mit einer geringeren Unsicherheit sind ebenfalls geeignet, jedoch unverhältnismäßig teuer. Bei einer zu hohe Messunsicherheit würde viele Werkstücke nicht eindeutig als Ausschussteil bzw. Gutteil erkannt werden.
Dieses Verfahren sichert eine Übereinstimmung des Messwertes mit der Toleranz des des Werksückes da die Messwerte im definierten messtechnisch sicheren Bereich liegen. Je größer die Unsicherheit eines Messgerätes ist, umso kleiner ist der messtechnisch sichere Bereich.
Andere Fachbegriffe wie Standardmessunsicherheit, Standardunsicherheit oder auch Unsicherheit stehen ebenfalls für den Begriff der Messmittelfähigkeit. Der früher übliche Wortlaut “Fehler” ist nicht mehr üblich.
In der Fertigung werden Messgeräte eingesetzt die im Vergleich zu Werkstück-Toleranz eine vernachlässigbar kleine Messunsicherheit aufweisen.
Die Beurteilung des Messunsicherheit ist mittels Tabellen oder Erfahrungswerten näherungsweise möglich.
Bei neuwertigen mechanischen Handmessgeräten betragt die Unsicherheit ca. einen Skalenteilungswert (1 SKW). Bei elektronischen Messgeräten geht man von ca drei Ziffernschrittwerten aus (3 ZW).
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